Odendahl & Heise Logo - Wir wünshen ein Frohes Neues Jahr
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Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken

Profitieren Sie mit einem vollelektrischen Volkswagen oder Audi von niedrigen Wartungs- und Betriebskosten – und von vielen Vergünstigungen. Hier erfahren Sie, wie.
Bis zu 6.000 € Förderung1 – auch für Ihren elektrifizierten Audi!
Privatkunden erhalten beim Kauf oder Leasing von förderfähigen Elektromodellen und Hybridfahrzeugen staatliche Zuschüsse – rückwirkend für Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 01.01.2026.
Förderbedingungen
  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
  • Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 500 € pro Kind
Förderkonditionen
  • Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
  • Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
  • Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
  • Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt
VERSICHERUNGSUMFANG
Je nach Fahrzeug und individuellen Voraussetzungen ist bei Ihrer Kfz-Versicherung ein anderer Versicherungsumfang sinnvoll. Dabei können Sie grundsätzlich entscheiden, ob Sie nur die Kfz-Haftpflicht oder zusätzlich Teil- oder Vollkasko abschließen möchten. Ihnen stehen außerdem drei Produktlinien zur Auswahl, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken (Basis / Optimal / Premium).
Kfz-Haftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung ist als Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde.
Teilkasko
Die Teilkasko tritt bei Fahrzeugschäden in Kraft, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Um sie abzuschließen, ist der Abschluss der Kfz-Haftpflicht Voraussetzung.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und sichert Sie darüber hinaus auch gegen selbstverschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug ab.
Zusätzlich gibt es viele weitere optionale Leistungen:

Entscheiden Sie selbst, wie viel Schutz Sie zusätzlich benötigen und wählen sie zwischen zahlreichen Leistungen, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.

SCHUTZBRIEF MOBILITÄT

Der Schutzbrief Mobilität sorgt rund um die Uhr für Hilfe bei Panne und Unfall in ganz Europa, ersetzt werden Kosten z. B.:

  • nach einer Panne
  • nach einem Unfall
  • bei Diebstahl oder bei Fahrerausfall

Unser Anspruch ist es, den Versicherungsnehmer nach einer Panne oder Unfall innerhalb von 60 Minuten wieder fahrbereit zu machen, zum Beispiel mit einem Mietwagen, Taxi oder Zug.


AUSLANDSCHADENSCHUTZ

Schutz bei Unfällen im Ausland, bei denen der Unfallgegner Schuld hat bzw. haftet – auch wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversiche rung hat. Der AuslandschadenSchutz hilft dem Versicherungsnehmer bei der Abwicklung und reguliert den Schaden so, als ob der Unfallgegner ebenfalls bei der AutoVersicherung versichert wäre. Dem Versicherungsnehmer wird der entstandene Schaden also nach deutschem Recht und deutschen Standards ersetzt.

Versichert sind: Fahrer, Fahrzeuginsassen, Halter und Eigentümer des Fahrzeugs, das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, mitgeführter Wohnwagen‑, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie mitgeführtes Gepäck und die Ladung.

FAHRERSCHUTZ

Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens bei einem selbstverschuldeten Unfall.

  • Ersatz Schmerzensgeld
  • Ausgleich des Verdienstausfalls
  • Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung
  • Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
  • Einsatz eines Gesundheits-/Rehadienstleisters zur Unterstützung des Genesungsprozesses und der Rehabilitation
  • Leistungen an Hinterbliebene
  • Max. Erstattungssumme je Schadenereignis 15 Mio. Euro


RABATTSCHUTZ

Keine Rückstufung für je einen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden im Kalenderjahr, mind. SF 4 und Alter jüngster Fahrer mind. 23 Jahre; kein belastender Schaden in den letzten 12 Monaten.


KAUFPREISSCHUTZ

Als zusätzliche optionale Leistung zur Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung erleichtert Ihnen der KaufpreisSchutz die unmittelbare Fahrzeugneubeschaffung bis zu 5 Jahre (60 Monate) und enthält darüber hinaus weitere Vorteile.

  • Erstattung der Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens bei Entwendung oder wirtschaftlichem Totalschaden (ohne Reparatur) des Fahrzeugs, sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises besteht
  • Gilt bei Kaskoschaden, sowie ersatzpflichtigem Haftpflichtschaden, der durch einen Dritten verursacht wurde
  • Zusätzliche Übernahme der Selbstbeteiligung, sofern der Kunde im Rahmen der Volkswagen AutoVersicherung vollkaskoversichert ist und die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird
  • Zusätzlich werden Zulassungs- und Überführungskosten übernommen
  • Zusätzlicher Bonus von 1.000,– Euro bei Erwerb eines neuen Konzernfahrzeugs
*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.

Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG sowie deren Schwestergesellschaft, die Volkswagen Bank GmbH, erbringen unter dem gemeinsamen Kennzeichen „Volkswagen Financial Services” verschiedene Leistungen. Es handelt sich hierbei um Bankleistungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Autoversicherung AG) sowie Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt.

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